Fremdworte und was sie bedeuten.

Evolutions-Theorie

 

(.jkg) Die Evolutions-Theorie des britischen Naturforschers Charles Darwin besagt, dass alle Lebewesen der Erde einst gemeinsame Vorfahren hatten.

 

Das Wort Evolution bedeutet Entwicklung. Es geht darum, wie sich die Lebewesen entwickelt haben. Aus einfachen Lebewesen sind viele weitere entstanden. Die Lehre von der Evolution erklärt, warum es unterschiedliche Pflanzen und Tiere auf der Welt gibt.

 

Die Menschen wussten lange Zeit nicht, wie die Welt und die Lebewesen entstanden sind. Sie glaubten, dass ein Gott dafür verantwortlich war. So steht es zum Beispiel in der Bibel: Gott erschuf die Pflanzen und Tiere und schließlich auch den Menschen.

 

Vor allem im 19. Jahrhundert gab es neue Ideen, wie es zu den vielen unterschiedlichen Lebewesen kam. Um das Jahr 1900 setzte sich die Idee der Evolution durch. Die allermeisten Wissenschaftler halten sie für die beste mögliche Erklärung. Ausgedacht hat sie sich vor allem Charles Darwin aus Großbritannien.

 

Die Theorie des berühmten britischen Naturforschers Charles Darwin (1809 - 1882) sorgte schon zu seinen Lebzeiten für Aufregung. Nach seiner Lehre haben sich alle Lebewesen aus gemeinsamen Vorfahren entwickelt. Die jeweils "stärkeren", "klügeren" beziehungsweise diejenigen, die besonders gut an ihren Lebensraum angepasst sind, überleben, haben viele Nachkommen und entwickeln sich Darwin zufolge weiter.

 

Darwin wurde vorgeworfen, mit seiner Theorie den Menschen auf ein "höher entwickeltes Tier" zu reduzieren. Vor allem kam Darwin stark mit der Kirche in Konflikt. Der "Darwinismus" - also die Lehre Darwins - durfte früher nicht an Schulen gelehrt werden. Heute sind sich die meisten Forscher einig, dass Darwin mit seinen Studien über die Evolution auf biologischer Ebene zu großen Teilen Recht hatte.

 

Die Evolutions-Theorie liefert mit Sicherheit nicht auf alle entscheidenden Fragen zum Leben auf der Erde, seiner Herkunft und seiner Entwicklung eine Antwort. Auf unsere Gesellschaft angewandt, lässt sich Darwins Theorie außerdem nicht mit unseren moralischen Werten vereinbaren. Das war Darwin selbst bewusst, wenn er auch der Ansicht war, dass die Unterstützung von kranken und hilfsbedürftigen Menschen zwar notwendig sei, der "Gattung Mensch" aus erbbiologischer Sicht jedoch schade.

 

Geht es in der Natur und der Entwicklung von Lebewesen - somit auch der von Menschen - nur um das "Recht des Stärkeren", würde das bedeuten, dass es der Lauf der Dinge sei, kranke, behinderte oder in irgendeiner Form schwächere und benachteiligte Menschen zu vernachlässigen, zu übervorteilen oder gar "auszusortieren", anstatt sie zu unterstützen. Und der "Wert" eines Individuums, charakterliche Eigenschaften oder besondere Fähigkeiten lassen sich ganz sicher nicht anhand seiner "biologischen Stärke" beurteilen oder auf einer bestimmten Werteskala messen.

 

Natürlich gibt es keine "überlegene Menschenrasse" und auch keine einzelnen Menschen, die "mehr wert" sind als andere. Außerdem ist es gerade eine herausragende Eigenschaft des Menschen, dass er in der Lage ist, ein ethisches und soziales Verständnis für seine Mitmenschen auszubilden. Das ermöglicht es ihm, Moral, Menschlichkeit, Toleranz, Mitgefühl, Schuld sowie Unrechtsbewusstsein zu begreifen und zu entwickeln. Nicht zu vergessen ist, dass auch die Unterstützung anderer - ob zwischen Menschen oder unter Artgenossen in der Tierwelt - eine entscheidende Grundlage für die Erhaltung und Weiterentwicklung von Arten ist.

 


Mit einem 75 Sekunden Spot wendet sich der Landesjagdverband NRW vor allem an die nichtjagende Bevölkerung. Ehrliche Worte und klare Bilder sollen die Botschaft vermitteln. Zu sehen in den social networks und ab dem 18. Januar auch vor den Blockbustern in den Kinos in NRW. RWJunior findet das gut, vor allem den wohl zentralen Satz, der es auf den Punkt bringt: Die Jäger in NRW leben, lieben und schützen die Natur. Dass Jäger bei der Jagd auch Beute machen wollen, ist ja klar und muss nicht extra betont oder filmisch dargestellt werden. Super!



(jkg|reporter@rw-junior.de) Am besten, Du druckst dir das Bild aus und packst es ordentlich in deine Multikopter-Mappe. Das macht Sinn, denn dann kannst Du jedem, der dich "anmeckert" zeigen, was erlaubt ist und was nicht.

 

Regel Nr. 1 ist auf jeden Fall die Tatsache, dass Du allein erst einen Multikopter fliegen darfst, wenn Du 14 Jahre alt bist. Ansonsten muss ein Erwachsener dabei sein. Was es sonst noch so alles zu beachten gibt, regelt die Drohnenverordnung 2017, grafisch für Dich zusammengestellt im o.a. Bild.

 

Drohnen-Verordnung? Hört sich kompliziert an. Ist es aber nicht. Siehe oben.

 

Multikopter, manches Mal auch als Fotodrohnen bezeichnet, werden immer beliebter und machen viel Spaß. Allerdings können sie ihren Besitzern auch viel Ärger und Kosten einbringen. In der Nähe von Bochum etwa stürzte plötzlich ein mobiler Fotoflieger auf ein Auto. Zum Glück blieb es beim Blechschaden. Allerdings schlug dieser mit immerhin knapp 2000 Euro zu Buche. Damit solche oder noch schlimmere Probleme gar nicht erst auftreten, ist einiges zu beachten. Man fliegt nämlich auch als Privatperson keineswegs im rechtsfreien Raum, sondern muss sich an zahlreiche Vorschriften halten. Deren Unkenntnis schützt wie immer nicht vor Strafe und kann teuer werden. Tipp: Multikopter-Haftpflichtversicherung abschließen - wird von einigen Spezial-Versicherern angeboten und sollte nicht mehr als ca. € 80 pro Jahr kosten. 

 

Auszug aus den wichtigsten Regeln der Drohnen-Verordnung 2017

 

... auf Modellflugplätzen: Wer sein Flugobjekt ausschließlich auf einem Modellfluggelände fliegen lässt, kann das unverändert machen. Die neuen Regeln gelten nur außerhalb von Modellflugplätzen. Einzige Ausnahme: Man muss eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers anbringen

 

.… für Besitzer von Drohnen oder Modellflugzeugen mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm. Das dürften die meisten Piloten sein. Es muss muss eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers angebracht werden.

 

... für Besitzer von Drohnen oder Modellflugzeugen mit einem Gewicht von mehr als 2,0 Kilogramm Plakette mit Name und Adresse des Besitzers muss angebracht sein. Darüber hinaus müssen  besondere Kenntnisse nachgewiesen werden.. Der Nachweis wird entweder nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle erteilt oder bei Modellflugzeugen durch einen Luftsportverband nach einer Einweisung ausgestellt.